Noch am Abstimmungssonntag verkündete Bundesrätin Doris Leuthard, dass in allen Gemeinden, in denen der Anteil an Zweitwohnungen bereits mehr als 20 Prozent beträgt, ab sofort keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen. Dieses Verständnis des neuen Art. 75b der Bundesverfassung (BV) löste hauptsächlich in den betroffenen Bergkantonen einen heftigen medialen Aufschrei aus. Bundesrätin Leuthard wird vorgeworfen, sie übersehe, dass mit Art. 197 Ziff. 8 BV auch eine neue Übergangsbestimmung angenommen wurde. Diese bestimmt, dass Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die zwischen dem 1. Januar des auf die Annahme von Artikel 75b BV folgenden Jahres (1. Januar 2013) und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen erteilt werden, nichtig sind. Zur Zeitspanne zwischen der Annahme der Volksinitiative und dem 1. Januar 2013 enthält der Initiativtext keine Angaben. Die Rechtsauffassung von Professor Alain Griffel (NZZ 19. März 2012), wonach daraus der Umkehrschluss gezogen werden darf, dass bis zum 1. Januar 2013 Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilt werden dürfen, überzeugt. Das Volk hat keinen sofortigen Baubewilligungsstopp angenommen, wie dies Bundesrätin Leuthard unterstellte. Der Zwist zeigt aber vor allem eines: Das Initiativkomitee war bedauerlicherweise nicht in der Lage, die Übergangsbestimmungen sauber zu formulieren. Nur schon diese Unsicherheit wird zu einer Vielzahl von Beschwerdeverfahren führen. Der Bundesrat ist aufgefordert, seine bisher vertretene Position umgehend zu überdenken, so dass zumindest bezüglich der Übergangszeit Rechtssicherheit besteht. |